Im Landkreis Lörrach gibt es zum Ende der diesjährigen Flugzeit keinen Hinweis auf eine Population vom Japankäfer. 2026 wurde lediglich ein einzelnes Exemplar direkt an der Autobahn in einer Lockstoff-Falle entdeckt. Das Landratsamt stuft den Fund als eingeschleppten „blinden Passagier“ ein. Ab 1. Oktober werden deshalb die Transportregeln für Grünabfälle gelockert.
Von Oktober bis einschließlich Mai dürfen Grünabfälle wieder wie gewohnt aus den festgelegten Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden. Auf den Annahmeplätzen in Weil-Haltingen, Lörrach-Salzert und Inzlingen gelten wieder die bisherigen Annahmezeiten und -mengen.
Die eigens wegen des Japankäfers eingerichteten Häckselplätze in Grenzach-Wyhlen schließen ab 1. Oktober. Sie sollen im kommenden Juni wieder öffnen.
Erde darf weiterhin nicht transportiert werden
Eine wichtige Einschränkung bleibt dagegen bestehen: Erdmaterial aus den oberen 30 Zentimetern des Bodens darf ganzjährig nicht aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Landratsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Grund dafür sind mögliche Eier und Larven des Japankäfers im Boden. Sie können abhängig von Temperatur und Witterung bis zu zwei Jahre überwintern. Die Bekämpfungsmaßnahmen gelten deshalb mindestens drei Jahre nach dem letzten Käfernachweis.
Monitoring geht 2027 weiter
Im kommenden Sommer soll die Suche nach dem invasiven Käfer im Landkreis fortgesetzt werden. Für eine generelle Entwarnung sei es trotz des bisher ausgebliebenen Populationsnachweises noch zu früh, erklärt das Landratsamt.
Der sieben bis elf Millimeter große Japankäfer kann mehr als 300 Pflanzenarten schädigen. Dazu gehören Obstbäume, Weinreben, Beeren, Mais und Rosen. Für Menschen und Tiere ist der Käfer ungefährlich.
Bild: O. Zimmermann, LTZ Augustenberg (Archivbild)







