In Neuenburg am Rhein sollen Bürger, Unternehmen und Übernachtungsgäste ab 2027 teilweise mehr Steuern zahlen. Die Stadt will damit ihren angespannten Haushalt stabilisieren. Geplant sind höhere Hunde-, Vergnügungs-, Gewerbe- und Grundsteuern. Neu hinzukommen soll eine Übernachtungsteuer. Bei der Zweitwohnungsteuer soll der Steuersatz dagegen unverändert bleiben.
Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 gelten. Der Gemeinderat soll am Montag, den 28. September, über die entsprechenden Satzungen entscheiden.
Hundesteuer: 156 statt 120 Euro
Für die rund 670 steuerlich registrierten Hunde in Neuenburg soll die Hundesteuer steigen. Für den ersten Hund werden künftig 156 Euro pro Jahr statt bisher 120 Euro fällig. Das sind 36 Euro oder 30 Prozent mehr.
Für einen zweiten und jeden weiteren Hund steigt die Steuer von 300 auf 312 Euro. Deutlich stärker sollen sogenannte Kampfhunde besteuert werden: Für den ersten steigt der Jahresbetrag von 500 auf 1.000 Euro, für einen zweiten und jeden weiteren von 1.000 auf 2.000 Euro.
Auch die Zwingersteuer soll von 120 auf 312 Euro steigen. Die Stadt rechnet durch die Änderungen mit rund 26.900 Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr.
Grundsteuer B könnte auf 300 Prozent steigen
Auch Grundstückseigentümer sind betroffen. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll von 250 auf 300 Prozent steigen. Nach Berechnungen der Stadt bringt diese Erhöhung gegenüber 2025 rund 450.000 Euro zusätzliche Einnahmen. Für 2027 rechnet Neuenburg mit insgesamt 2,75 Millionen Euro aus der Grundsteuer B.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben soll die Grundsteuer A deutlich von 250 auf 450 Prozent steigen. Hintergrund ist laut Verwaltung vor allem ein Einbruch der Einnahmen nach der Grundsteuerreform. Das Aufkommen sank demnach von rund 61.000 Euro im Jahr 2024 auf 22.000 Euro im Jahr 2025.
Mit dem neuen Hebesatz erwartet die Stadt rund 40.000 Euro. Die Verwaltung betrachtet diese Erhöhung deshalb nicht als zusätzlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, sondern als Ausgleich für die Veränderungen durch die Grundsteuerreform.
Höhere Gewerbesteuer würde 200.000 Euro zusätzlich bringen
Unternehmen müssen ebenfalls mit einer höheren Belastung rechnen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz soll von 390 auf 400 Prozent steigen. Die Stadt erwartet dadurch jährlich rund 200.000 Euro zusätzliche Einnahmen. Eine noch stärkere Erhöhung schlägt die Verwaltung nicht vor.
Neue Übernachtungsteuer für Gäste
Komplett neu ist die geplante Übernachtungsteuer. Erwachsene Gäste sollen ab 2027 grundsätzlich 1,50 Euro pro Person und Übernachtung bezahlen. Auf Camping- und Reisemobilplätzen sind 1 Euro vorgesehen.
Betroffen sind unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und vergleichbare Unterkünfte. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht besteuert. Auch Personen mit Wohn- oder Nebenwohnsitz in Neuenburg sind ausgenommen. Wer für ein Mobilheim oder einen Wohnwagen bereits Zweitwohnungsteuer zahlt, soll ebenfalls keine Übernachtungsteuer bezahlen.
2025 wurden nach Angaben der Stadt rund 145.000 Übernachtungen registriert. Die neue Steuer soll jährlich zwischen 110.000 und 140.000 Euro einbringen.
Spielautomaten sollen stärker besteuert werden
Auch die Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit soll steigen. Statt bisher 25 Prozent sollen künftig 27 Prozent der sogenannten Bruttokasse fällig werden. Zusätzlich setzt die Stadt eine Mindeststeuer von 450 Euro pro Monat und Gerät fest.
Damit rechnet Neuenburg mit weiteren rund 48.000 Euro Einnahmen im Jahr.
Zweitwohnungsteuer soll bei elf Prozent bleiben
Bei der Zweitwohnungsteuer ist dagegen keine Erhöhung geplant. Der Steuersatz bleibt bei jährlich elf Prozent des maßgeblichen Mietaufwands.
Neu und genauer geregelt wird allerdings, wann Wohnwagen, Wohnmobile, Mobilheime und ähnliche Unterkünfte auf Camping- oder Stellplätzen als steuerpflichtige Zweitwohnung gelten. Entscheidend sind unter anderem Wohn- oder Schlafraum sowie Möglichkeiten zum Kochen und zur Körperpflege. Die Stadt reagiert damit auf Anforderungen aus der Rechtsprechung und will Rechtsunsicherheiten vermeiden.
Insgesamt sollen allein die bezifferten Änderungen bei Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungsteuer und der neuen Übernachtungsteuer rechnerisch rund 835.000 bis 865.000 Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr bringen. Hinzu kommen rund 18.000 Euro mehr bei der Grundsteuer A gegenüber 2025, die die Stadt als Ausgleich für den vorherigen Einnahmeeinbruch einordnet.







