(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Verwaltungsgericht Freiburg, Regierungspräsidium Freiburg
News von BreisgauLIVE bei Google ganz oben sehen (Link zur Einrichtung)
Texte entstehen durch Zusammenarbeit von Mensch und KI.

Die neue BreisgauLIVE-App jetzt für iPhones herunterladen!

Die Freie Waldorfschule Dachsberg im Kreis Waldshut bleibt geschlossen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag vom Trägerverein abgelehnt und hält den Widerruf der Privatschulgenehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg mit großer Wahrscheinlichkeit für rechtmäßig. Endgültig entschieden ist der Streit damit noch nicht.

Die Schule darf bereits seit Ende Juli nicht mehr betrieben werden. Der Trägerverein wollte im Eilverfahren erreichen, den Schulbetrieb vorläufig wieder aufnehmen zu dürfen. Außerdem beantragte er die vorläufige Weiterzahlung der staatlichen Zuschüsse. Bis Juli erhielt die Schule laut Gericht monatliche Abschlagszahlungen von 110.000 Euro. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Das Gericht nennt zahlreiche Defizite

Nach Einschätzung vom Verwaltungsgericht waren zum maßgeblichen Zeitpunkt am 25. Juni mehrere Voraussetzungen für den Betrieb einer Waldorfschule voraussichtlich nicht mehr erfüllt.

So seien im Waldorflehrplan vorgesehene Fächer wie Religion, Ethik und Gartenbau nicht angeboten worden. Außerdem seien Lehrkräfte mit noch nicht abgeschlossener Ausbildung eigenständig im Unterricht eingesetzt worden.

Die Schule habe zudem seit Jahren Realschulabschlussprüfungen abgenommen und entsprechende Zeugnisse ausgestellt, obwohl ihr die dafür notwendige staatliche Anerkennung nie erteilt worden sei. Obwohl dies spätestens seit Dezember 2025 bekannt gewesen sei, habe die Schule im Januar 2026 mit einer staatlichen Anerkennung geworben.

Gericht: Falsche Ethiknoten vorsätzlich vergeben

Besonders schwer wiegt nach Einschätzung vom Gericht, dass in mehreren Zeugnissen eine Note für das Fach Ethik vergeben worden sei, obwohl dieses Fach nicht unterrichtet worden war. Diese Falschangabe sei vorsätzlich erfolgt und stelle ein besonders schwerwiegendes Indiz für die vom Gericht angenommene Unzuverlässigkeit vom Schulträger dar.

Auch mehrere mögliche Verletzungen der Aufsichtspflicht führt das Verwaltungsgericht an. So sei ein Schüler bei einer Klassenfahrt nach Frankreich im Kofferraum vom privaten Auto einer Lehrkraft transportiert worden. Bei einem Johannifeuer auf dem Schulgelände sei zudem ein Kind in die Glut gefallen und mit schweren Verbrennungen in ein Krankenhaus geflogen worden.

Neuer Vorstand ändert Eilentscheidung nicht

Der Trägerverein hatte nach dem Widerruf der Genehmigung seine Strukturen verändert. Nach Angaben vom Gericht wurde der Vorstand zum 17. Juli neu besetzt. Für die rechtliche Prüfung sei jedoch die Situation am 25. Juni entscheidend. Darüber hinaus sieht das Gericht Anzeichen für strukturelle Probleme, die möglicherweise nicht allein durch einen Austausch vom Vorstand behoben werden könnten.

Das Regierungspräsidium hatte die Genehmigung nach zahlreichen Beschwerden und eigenen Prüfungen widerrufen. Bereits seit Frühjahr 2025 waren nach Angaben der Behörde Beschwerden eingegangen. Das RP nennt unter anderem Probleme bei Abschlussprüfungen, Verletzungen der Aufsichtspflicht sowie Verstöße in den Bereichen Hygiene, Brand- und Arbeitsschutz.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht ist noch nicht rechtskräftig. Der Trägerverein kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Über die endgültige Rechtmäßigkeit vom Widerruf wird außerdem noch im Hauptsacheverfahren entschieden.

Das Regierungspräsidium und die zuständigen staatlichen Schulämter wollen betroffene Familien beim Wechsel ihrer Kinder an andere Schulen weiterhin unterstützen.

BreisgauLIVE einschalten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner