(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landgericht Freiburg
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Im Prozess um die Tötung von einem achtjährigen Mädchen in Bollschweil ist der Vater wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Anders als zu Beginn vom Verfahren angenommen, ging die zuständige Kammer bei ihrem Urteil von voller Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
Der Fall hatte im Oktober 2025 in Bollschweil für große Betroffenheit gesorgt. Dem heute verurteilten Mann wurde vorgeworfen, seine achtjährige Tochter getötet zu haben.
Der Prozess hatte im April 2026 am Landgericht Freiburg begonnen. Zunächst war das Verfahren als Sicherungsverfahren geführt worden. Hintergrund war nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft ein Gutachten, nach dem der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig gewesen sein könnte. Bei einem solchen Verfahren steht insbesondere die mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Mittelpunkt.
Gericht geht von voller Schuldfähigkeit aus
Das Landgericht kam nach der Beweisaufnahme jedoch zu einem anderen Ergebnis. Bei seinem Urteil nahm es volle Schuldfähigkeit an und verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Darüber hinaus stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Diese Feststellung ist insbesondere für die Frage einer möglichen späteren vorzeitigen Haftentlassung von Bedeutung.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten im Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, geht aus der Mitteilung vom Landgericht nicht hervor.








