(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach
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Ein Ehepaar aus Freiburg hat rund 30.000 Euro Arbeitslosengeld II erhalten, obwohl beide gleichzeitig Einnahmen aus Schrottverkäufen erzielten. Jetzt sind der Mann und die Frau wegen dem Betrug zu jeweils zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Das Ehepaar bezog laut Hauptzollamt Lörrach über einen Zeitraum von 24 Monaten als Bedarfsgemeinschaft Leistungen vom Jobcenter Freiburg. Dabei sollen beide ihre Einkünfte aus selbstständigen Schrottverkäufen verschwiegen haben.

Ermittlungen vom Zoll ergaben, dass der Mann mit den Verkäufen Einnahmen von rund 34.000 Euro erzielte. Bei seiner Frau waren es rund 19.000 Euro. Zusammen kamen damit etwa 53.000 Euro an Einnahmen zusammen, die gegenüber dem Jobcenter nicht angegeben wurden.

Aufgrund von diesen Einkünften hätten dem Ehepaar die rund 30.000 Euro Arbeitslosengeld II laut Hauptzollamt nicht zugestanden.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte beim Amtsgericht Freiburg Strafbefehle gegen beide. Das Gericht verhängte gegen den Mann und die Frau wegen Betrugs in zwei Fällen jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten.

Beide müssen allerdings nicht ins Gefängnis: Die Freiheitsstrafen wurden für jeweils zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Zusätzlich müssen der Mann und die Frau jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Damit werden insgesamt weitere 4.000 Euro fällig.

Für die Rückforderung von den zu Unrecht ausgezahlten Leistungen ist das Jobcenter Freiburg zuständig. Die Strafbefehle gegen das Ehepaar sind inzwischen rechtskräftig.

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