(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Insolvenzbekanntmachungen, Amtsgericht Freiburg
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Für die Urban Eight GmbH aus Freiburg hat das Amtsgericht Freiburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Das Gericht reagierte damit auf einen Eigenantrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Urban Eight ist ein Restaurant und Catering am Güterbahnhof in der Zollhallenstraße. Seit einigen Wochen ist der Betrieb hier bereits eingestellt und das Geschäft online als „dauerhaft geschlossen“ gekennzeichnet.

Der Beschluss wurde am Montagvormittag erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht den Freiburger Rechtsanwalt Harald Kroth.

Mit der Anordnung sollen nachteilige Veränderungen von der Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verhindert werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt unter anderem die Prozessführung für das Unternehmen und erhält weitreichende Befugnisse zur Sicherung und Prüfung von den Vermögensverhältnissen.

Außerdem untersagte das Gericht vorerst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Urban Eight GmbH, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Mit der Anordnung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht prüft nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und entscheidet anschließend, ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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