(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Insolvenzbekanntmachungen, Amtsgericht Freiburg
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Für die DELTA Hochbau Bauunternehmung GmbH aus Freiburg-Rieselfeld ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet worden. Das Amtsgericht Freiburg hat eine vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Der Beschluss wurde am Mittwoch, 29. Juli, erlassen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Freiburger Rechtsanwältin Ann Kristin Krüger.

Das Unternehmen darf über sein Vermögen künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Außerdem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Firma vorläufig gestoppt. Bankkonten und offene Forderungen werden künftig von der Insolvenzverwalterin verwaltet.

Diese soll nun unter anderem prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Außerdem verschafft sie sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und sichert die vorhandenen Vermögenswerte.

Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens verbunden. Darüber wird das Amtsgericht Freiburg zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Zu den Gründen für den Insolvenzantrag sowie zu möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte oder laufende Bauprojekte enthält der Gerichtsbeschluss keine Angaben.

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