(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Verwaltungsgericht Freiburg
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Wer muss die Sanierung vom Kirchturm der Evangelischen Kirche in Ihringen bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag, 16. Juli, das Verwaltungsgericht Freiburg.

Die Evangelische Kirchengemeinde Ihringen klagt gegen die Gemeinde Ihringen. Hintergrund sind Sanierungsarbeiten am Kirchturm, die im Jahr 2021 durchgeführt wurden. Die Kirchengemeinde fordert, dass sich die Gemeinde aufgrund einer kommunalen Baulast an den Kosten beteiligt.

Die Gemeinde weist die Forderung jedoch zurück. Sie argumentiert unter anderem, dass sich die Grundlagen der übernommenen Baulast inzwischen wesentlich verändert hätten. Außerdem hält sie einzelne Sanierungsmaßnahmen für nicht erforderlich und bezweifelt die Nachvollziehbarkeit der Gesamtkosten.

Die öffentliche Verhandlung beginnt am Donnerstag, 16. Juli, um 9 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg.

Ein Urteil wird am Verhandlungstag nicht zwingend erwartet.

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