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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Bad Krozingen (Beschlussvorlage 58/2026)

Mehr Rechtssicherheit und klarere Regeln für den Gemeindevollzugsdienst: Bad Krozingen will mehrere ordnungsrechtliche Vorschriften überarbeiten. Der Gemeinderat entscheidet am Dienstag, 12. Mai 2026, über die Änderungen.

Nach Angaben der Stadt betrifft das unter anderem die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen, Ruhestörungen und Regeln für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Die bisherige Fassung stammt aus dem Jahr 2009 und soll an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.

Außerdem soll die Dienstanweisung für den Gemeindevollzugsdienst neu gefasst werden. Damit sollen Zuständigkeiten, Einsatzabläufe, Dokumentation und das Vorgehen bei Kontrollen klarer geregelt werden.

Ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ist laut Verwaltung derzeit nicht vorgesehen. Dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen in Bad Krozingen nicht erfüllt. Die Stadt verweist stattdessen auf Einzelfallmaßnahmen wie Platzverweise, Bußgelder oder gezielte Kontrollen.

Auch die Sperrzeitverordnung für Außenbewirtungen wird formal angepasst. Inhaltlich sollen die bisherigen Regeln zur Nachtruhe aber unverändert bleiben. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Juni 2026 in Kraft treten.

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