(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach

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Bei einer Kontrolle in Freiburg hat der Zoll illegale Beschäftigung in einem Nagelstudio aufgedeckt.

Am Mittwoch, 25. März 2026, überprüften Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach gemeinsam mit dem Finanzamt Freiburg-Stadt mehrere Betriebe im Kosmetikgewerbe. Dabei wurden in einem Nagelstudio zwei Personen angetroffen, die weder über eine gültige Arbeitserlaubnis noch über einen Aufenthaltstitel für Deutschland verfügten.

Gegen die beiden Beschäftigten sowie gegen die Geschäftsführerin des Studios wurden Strafverfahren eingeleitet, wie der Zoll mitteilt. Der Vorwurf gegen die Betreiberin lautet Beihilfe zur illegalen Beschäftigung.

Während der Kontrolle kam es zudem zu einem Zwischenfall: Eine weitere im Studio beschäftigte Person soll die Einsatzkräfte behindert und sich verbal aggressiv verhalten haben. Auch dieser Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.

Die Kontrolle konzentrierte sich laut Zoll auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie auf die rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Vier weitere überprüfte Betriebe blieben ohne Beanstandungen.

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