(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landgericht Freiburg, Polizeipräsidium Freiburg
Einem 47-jährigen Mann wird Totschlag vorgeworfen – nun muss er sich vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Ehefrau im Juni 2025 in der gemeinsamen Wohnung in Müllheim mit mehreren Messerstichen getötet zu haben.
Wie das Landgericht Freiburg mitteilt, beginnt die Verhandlung vor dem Schwurgericht am 3. März. Fortsetzungstermine sind für den 6., 9., 13., 16., 19. und 24. März angesetzt. Verhandelt wird jeweils ab 9:30 Uhr im Zentralen Prozessgebäude in der Heinrich-von-Stephan-Straße in Freiburg.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll es vor der Tat am 22. Juni 2025 zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar gekommen sein. Die 43-jährige Frau erlag noch in der Wohnung ihren schweren Verletzungen. Der Angeklagte wurde festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Mit dem Prozessbeginn startet nun die gerichtliche Aufarbeitung des Falls, der im vergangenen Sommer für große Betroffenheit im Raum Müllheim im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald gesorgt hatte.
Hintergrund (Ursprüngliche Meldung des Polizeipräsidiums Freiburg und der Staatsanwaltschaft Freiburg):
Am Sonntagmorgen, 22.06.2025, gegen 8.40 Uhr kam es in einem Anwesen in Müllheim offenbar zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 46-jährigen Mann und seiner Ehefrau.In diesem Zusammenhang verletzte der Mann die 43-jährige Frau tödlich mit einem Messer. Zudem richtete er die mutmaßliche Tatwaffe gegen sich selbst und verletzte sich in suizidaler Absicht schwer.
Da er sich weiterhin in seinem Anwesen aufhielt und auf Ansprache der Polizei nicht reagierte, mussten Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz angefordert werden, die den Mann in seiner Wohnung vorläufig festnehmen konnten.
Die schwerverletzte Frau erlag noch vor Ort ihren Verletzungen. Der Tatverdächtige wurde in eine Klinik eingeliefert und befindet sich zwischenzeitlich außer Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Haftbefehl beantragt. Der Tatverdächtige wird voraussichtlich noch heute einem Haftrichter vorgeführt.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen afghanischen Staatsangehörigen, der in der Vergangenheit bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist.
Über die Hintergründe der Tat liegen derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Freiburg dauern an.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass zu Fragen des familiären Hintergrunds aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Informationen erteilt werden.
- Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/6061211





