(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Nadyne Saint-Cast MdL
Ratten, Heizungsausfälle und ein defekter Aufzug: Im Gebäudekomplex Breisacher Straße 38 in Freiburg spitzt sich die Lage für Mieterinnen und Mieter weiter zu. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sieht nach einer Anfrage der Landtagsabgeordneten Nadyne Saint-Cast rechtliche Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Freiburg, um gegen Missstände vorzugehen.
Wie aus der schriftlichen Antwort des Ministeriums hervorgeht, können kommunale Behörden eingreifen, wenn Eigentümer ihre öffentlich-rechtlichen Pflichten verletzen und dadurch Gefahren für Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit entstehen. Grundlage seien unter anderem das in Freiburg geltende Zweckentfremdungsverbot sowie bauordnungsrechtliche Vorgaben der Landesbauordnung.
Demnach könne die Stadt gegen Leerstand oder unzumutbare Zustände vorgehen, wenn Wohnraum unbrauchbar werde. Zudem sei die Baurechtsbehörde befugt, bei Gefährdungslagen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Bei besonders gravierenden Gefahren könne sich das Ermessen der Behörde auf null reduzieren, ein Einschreiten wäre dann geboten. Eine konkrete Bewertung des Falls nehme das Ministerium jedoch nicht vor, diese liege bei der örtlichen Verwaltung.
Die Abgeordnete Saint-Cast fordert laut Mitteilung, dass die Stadt Freiburg die bestehenden Instrumente nun konsequent nutzt, um die Situation in der Breisacher Straße 38 zu verbessern. Am Dienstag nimmt sie an einer Mieterversammlung teil, die die Eigentümerin einberufen hat.





