(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach

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Über 98.000 Euro an Sozialabgaben soll eine Freiburger Gastronomin über Jahre vorenthalten haben – nun sind die Urteile rechtskräftig. Wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilt, hat das Amtsgericht Freiburg die Inhaberin eines auf exotische Speisen spezialisierten Betriebs sowie ihren Geschäftsführer zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zufolge wurden über einen Zeitraum von 41 Monaten für mehrere Beschäftigte zu niedrige Löhne an die Sozialversicherung gemeldet. Dadurch seien den Einzugsstellen rund 98.000 Euro an Beiträgen entgangen. Laut Zoll habe der Geschäftsführer die maßgeblichen Personalentscheidungen getroffen und das Restaurant weitgehend eigenständig geführt.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse Anklage. Das Amtsgericht Freiburg sah die Vorwürfe als erwiesen an. Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Nach Angaben der Behörde werden die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge nun von den zuständigen Trägern zurückgefordert.

Bild: Hauptzollamt Lörrach

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