(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach
Mehr Klarheit bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung: Der Landkreis Lörrach hat sich mit der Selbsthilfegruppe Glaukom Lörrach über die versorgungsmedizinische Bewertung der Erkrankung ausgetauscht. Ziel des Treffens war es, Betroffenen die rechtlichen Grundlagen transparenter zu erklären.
Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamt Lörrach erläuterten dabei, wie Seheinschränkungen im Schwerbehindertenrecht eingeordnet werden. Nach Angaben des Landkreises sei nicht allein die Diagnose ausschlaggebend, sondern vor allem die tatsächlichen funktionellen Einschränkungen im Alltag.
Zusätzlich informierte die Verwaltung über das Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung, erforderliche medizinische Unterlagen sowie typische Fehlerquellen. Der direkte Austausch mit der Selbsthilfegruppe Glaukom Lörrach soll dazu beitragen, Verfahren verständlicher zu gestalten und bestehende Informationsbedarfe besser zu erkennen.
Mit dem Gespräch wurde nach Angaben des Fachbereichs Soziales der Dialog zwischen Verwaltung und Betroffenen gestärkt. Selbsthilfegruppen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung und Information von Erkrankten und Angehörigen im Landkreis Lörrach.
Bild: Landkreis Lörrach, Karim Chermiti





