(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landkreis Lörrach
Mehr Transparenz rund um den Schwerbehindertenantrag stand im Fokus einer Informationsveranstaltung des Landkreises Lörrach. Bei der Mitgliederversammlung des Sozialverbands VdK am Freitag informierten Fachleute des Landratsamts über das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung sowie über Merkzeichen, Nachteilsausgleiche und den Schwerbehindertenausweis.
Nach Angaben des Landratsamt Lörrach betrifft das Thema Menschen aller Altersgruppen – von Familien mit kleinen Kindern bis hin zu Seniorinnen und Senioren. Jährlich gehen im Landkreis mehr als 6.000 Anträge im Bereich Schwerbehinderung ein. Rund zehn Prozent der Bevölkerung haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 30. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Austausch mit den Teilnehmenden wurde erläutert, dass bei der Bewertung nicht einzelne Erkrankungen addiert werden, sondern die Gesamtwirkung der gesundheitlichen Einschränkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entscheidend ist. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf praktischen Hinweisen für eine zügige Bearbeitung der Anträge. Demnach sind aktuelle medizinische Unterlagen und eine nachvollziehbare Beschreibung der konkreten Einschränkungen im Alltag besonders hilfreich.
Auch Merkzeichen und mögliche Nachteilsausgleiche, etwa bei Mobilität oder im öffentlichen Nahverkehr, wurden thematisiert. Zudem informierte der Landkreis darüber, dass Betroffene gegen Bescheide fristgerecht Widerspruch einlegen können. Dabei können neue oder aktualisierte Unterlagen zur erneuten Prüfung beitragen. Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder nach eigenen Angaben bei sozialrechtlichen Fragen und im Widerspruchsverfahren.
Die Informationsveranstaltung fand am Freitag, 30. Januar, im Rahmen der VdK-Mitgliederversammlung statt.
Bild: Landkreis Lörrach, Karim Chermiti


