(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadtverwaltung Weil am Rhein
Zum Jahreswechsel ruft die Stadt Weil am Rhein zu besonderer Rücksichtnahme auf. Feuerwerk darf ausschließlich in der Silvester-Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gezündet werden. Außerhalb dieses Zeitraums stellt das Abbrennen von Böllern und Raketen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zudem ist Feuerwerk nicht überall erlaubt. Nach der 1. Sprengstoffverordnung gilt ein Verbot im Umkreis von rund 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude wie Fachwerkhäuser. Solche Schutzbereiche bestehen im Stadtgebiet unter anderem in Altweil, Ötlingen, Teilen von Märkt sowie im Haltinger Oberdorf.
Die Stadt weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht nur Lärm verursachen, sondern auch Menschen und Tiere erheblich belasten können. Unerwartete Knallgeräusche werden vielfach als bedrohlich empfunden und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl. Besonders gefährlich sind illegale oder alte Feuerwerkskörper, die häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und schwere Verletzungen verursachen können.
Der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 ist nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Zugelassene Produkte sind an der CE-Kennzeichnung mit der Prüfnummer 0589 erkennbar. Die Stadtverwaltung bittet außerdem darum, nach dem Jahreswechsel Straßen und Plätze von Feuerwerksresten zu reinigen.
Ruhestörungen durch vorzeitiges Böllern sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, Kinder und Jugendliche über die geltenden Regeln und Gefahren von Feuerwerk aufzuklären.


