(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach

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Mehr Zeit für die Düngung: Der Landkreis Lörrach verschiebt die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünlandflächen. Vom 15. November 2025 bis zum 14. Februar 2026 gilt nun der neue Verbotszeitraum – ausschließlich außerhalb der Nitrat- sowie Problem- und Sanierungsgebiete. Die Regelung betrifft laut Landratsamt auch flüssige Wirtschaftsdünger, ist aber auf 60 Kilo Stickstoff pro Hektar begrenzt.

Begründet wird die Verschiebung mit der langen Vegetationszeit und der typischen Witterung: Im Herbst ist eine Nutzung der Flächen weiterhin möglich, im Februar hingegen verhindern Schnee und Nässe oft eine Bewirtschaftung. Ziel der Regelung bleibt es, Stickstoffverluste ins Grundwasser zu vermeiden.

Ausgenommen sind bestimmte Wasserschutzgebiete in Efringen-Kirchen, Fischingen, Schliengen sowie Rheinfelden (außer Zone III B) und die Nitratgebiete auf Teilflächen von Efringen-Kirchen und Grenzach-Wyhlen. Festmist und Kompost sind von der Regelung nicht betroffen.

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