(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Ministerium des Inneren Baden-Württemberg

Der Ministerrat Baden-Württemberg hat ein Verbot zum Führen von Waffen und Messern in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs beschlossen. Ziel ist es, die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind

Neben dem Verbot im Nahverkehr erhalten Kommunen die Möglichkeit, an bestimmten öffentlichen Orten allgemeine Messerverbotszonen einzurichten, unabhängig von Messertyp oder Klingenlänge. Ausnahmen gelten unter anderem für Einsatzkräfte, Gewerbetreibende, Brauchtumspflege sowie Jagd- und Sportausübung.

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Polizei wird stichprobenartige Kontrollen durchführen.

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