(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Ministerium des Inneren Baden-Württemberg

Das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ ist verfassungsgemäß. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg am Freitag. Das Innenministerium akzeptiert die Entscheidung und wird nun die Abläufe mit den Initiatoren abstimmen. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung mit Fristen für die Unterschriftensammlung.

Das Ministerium betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf juristischen Kriterien basierte und nicht die politische Sinnhaftigkeit einer Reduzierung der Landtagswahlkreise bewertet wurde. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht zwingend mehr Gewicht haben als Listenabgeordnete. Damit besteht nun Rechtssicherheit vor der nächsten Wahl.

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