(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: ver.di Baden-Württemberg

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Die neue Regelung zur Sonntagsöffnung vollautomatisierter Verkaufsstellen sorgt für deutliche Kritik von Kirchen und Gewerkschaften in Baden-Württemberg. Die Allianz für den freien Sonntag sieht durch die Gesetzesänderung grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien in Gefahr.

Im zweiten Schritt wurde bekannt, dass der Landtag Baden-Württemberg eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen hat. Künftig dürfen vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Verkaufspersonal mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr öffnen. Ausgenommen bleiben Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie der erste Weihnachtsfeiertag.

Nach Einschätzung der Allianz, der kirchliche und gewerkschaftliche Organisationen angehören, widerspricht die Regelung dem besonderen Schutz der Sonn- und Feiertage. Diese seien sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung ausdrücklich als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt. Ausnahmen seien laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur bei besonders gewichtigen Sachgründen zulässig.

Vertreterinnen und Vertreter der Allianz argumentieren, dass durch eine ganztägige Öffnung eine werktägliche Betriebsamkeit entstehe, die dem Charakter des Sonntags widerspreche. Zudem bestehe aus ihrer Sicht kein zwingendes Versorgungsinteresse, da die angebotenen Waren bereits an Werktagen rund um die Uhr erhältlich seien.

Kritisiert wird auch ein grundlegender Systemwechsel im Ladenöffnungsgesetz. Nach Auffassung der Allianz werde das bisherige Regel-Ausnahme-Prinzip deutlich aufgeweicht. Es fehlten klare Vorgaben zur Lage der automatisierten Verkaufsstellen, außerdem sei der Begriff der Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs gesetzlich nicht eindeutig definiert.

Die Gewerkschaft ver.di rechnet zudem damit, dass große Handelsunternehmen die neue Regelung rasch nutzen könnten. Unterstützung dafür komme bereits aus dem Handelsverband, der eine Ausweitung der bislang vorgesehenen Flächenbegrenzung auf deutlich größere Verkaufsflächen ins Gespräch bringe.

Die Allianz für den freien Sonntag Baden-Württemberg kündigt an, sich weiter gegen die Regelung einzusetzen. Geplant ist, nach angemessener Zeit eine Evaluierung des Gesetzes einzufordern. Besonderes Augenmerk soll dabei auf mögliche Auswirkungen auf das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen gelegt werden.

Bild: ver.di

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