(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Innenministerium Baden-Württemberg

Die Polizei in Baden-Württemberg erhält zusätzliche Befugnisse zur Kontrolle von Waffen- und Messerverboten. Eine neue Verordnung, die am 12. Dezember 2024 in Kraft tritt, erleichtert die Durchsetzung dieser Verbote, auch auf Weihnachtsmärkten und vorweihnachtlichen Veranstaltungen.

Innenminister Thomas Strobl betonte die Bedeutung der Regelung für die Sicherheit im Land. Sie basiert auf bundesweiten Änderungen des Waffengesetzes, die das Mitführen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich untersagen. Gleichzeitig schützt die Polizei durch abgestimmte Sicherheitskonzepte, mobile Poller und andere Maßnahmen Besucherinnen und Besucher.

Laut Strobl gibt es derzeit keine Hinweise auf konkrete Gefährdungen. Ein Besuch von Weihnachtsmärkten sei sicher möglich, wobei die Polizei wachsam bleibt.

Promotion
BreisgauLIVE einschalten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner