(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Innenministerium Baden-Württemberg
Künftig dürfen in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg weder Waffen noch Messer mitgeführt werden. Der Ministerrat hat laut Innenministerium am Dienstag die Verordnung der Landesregierung über das Messerverbot zur Anhörung freigegeben. Sie soll ein generelles Waffen- und Messerverbot im gesamten öffentlichen Personennahverkehr des Landes einführen.
Innenminister Thomas Strobl begründet die Maßnahme mit der gestiegenen Zahl von Vorfällen im ÖPNV: 2024 registrierte die Polizei 222 Messerangriffe – ein Anstieg von 16,8 Prozent gegenüber dem Beginn der Erfassung 2022. Laut Innenministerium seien es vor allem Bedrohungen und gefährliche Körperverletzungen, die das Risiko für Fahrgäste erhöhen.
Ausnahmen gelten für Einsatzkräfte sowie für Personen, die Messer im Rahmen der Brauchtumspflege, Jagd, Fischerei oder sportlicher Aktivitäten mitführen.
Zudem sollen Kommunen künftig einfacher Waffen- und Messerverbotszonen an bestimmten Orten einrichten können – unabhängig von Messerart oder Klingenlänge. Als nächster Schritt steht das Anhörungsverfahren an, in dem sich unter anderem die Kommunalen Landesverbände zu den Verordnungsentwürfen äußern können.