(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Regierungspräsidium Freiburg

Die juristische Auseinandersetzung um die zweite Gauchachtalbrücke bei Döggingen ist beendet: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen. Damit ist der Klageweg abgeschlossen, wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilt.

Der VCD hatte gegen die Plangenehmigung für eine Baustraße und weitere Baustelleneinrichtungsflächen geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im Juli 2023 Nachbesserungen gefordert, aber keine Revision zugelassen. Das RP startete daraufhin im April 2025 ein ergänzendes Genehmigungsverfahren.

Dabei werden eine Umweltverträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Untersuchungen – etwa zu Bibervorkommen und Eidechsen – sowie eine Klimawirkungsprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in eine ergänzende Plangenehmigung ein, die noch 2025 erlassen werden soll. Erst nach Vorliegen des Baurechts kann das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Baubeginn terminiert werden.

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