(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Verwaltungsgericht Freiburg

Die frühere Bürgermeisterin von Todtmoos hat vor dem Verwaltungsgericht Freiburg einen Erfolg im Streit um gleiche Bezahlung erzielt. Die Gemeinde muss ihr laut Urteil vom Dienstag knapp 43.530 Euro zahlen – darunter 36.529,75 Euro als Gehaltsnachzahlung und 7.000 Euro als Entschädigung.

Nach Angaben des Gerichts war die Klägerin zunächst nur der Besoldungsgruppe A 14 zugeordnet worden, obwohl ihr männlicher Vorgänger und ihr Amtsnachfolger direkt mit A 15 eingestuft wurden. Erst 2018, vier Jahre nach Amtsantritt, wurde ihre Besoldung auf A 15 angepasst.

Die Klägerin hatte sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen und sah sich diskriminiert. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun weitgehend recht. Eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wäre zulässig.

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