(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Umweltministerium Baden-Württemberg

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Der sogenannte Hornisgrinde-Wolf wird vorerst nicht abgeschossen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat entschieden, die bis Dienstag, 10. März 2026, gültige Ausnahmegenehmigung nicht zu verlängern.

Die Entscheidung basiert laut Ministerium auf aktuellen Einschätzungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA). Hintergrund der ursprünglichen Genehmigung waren zahlreiche Begegnungen zwischen Menschen und dem Wolf mit der Kennung GW2672m in den vergangenen Jahren.

Besonders während der sogenannten Ranzzeit von Januar bis Anfang März kam es laut Monitoring der FVA vermehrt zu kritischen Situationen. In dieser Phase suchte der Wolfsrüde verstärkt Kontakt zu Hündinnen und näherte sich dabei wiederholt Menschen bis auf wenige Meter.

Mit dem Ende der aktuellen Paarungszeit erwarten Fachleute jedoch, dass das Interesse des Tieres an Hunden und Siedlungsnähe vorerst abnimmt. Tatsächlich seien die Sichtungen im Februar 2026 bereits deutlich zurückgegangen.

Langfristig sehen Experten allerdings weiterhin Handlungsbedarf. Ohne Maßnahmen könnte sich das Verhalten des Wolfes künftig wiederholen. Das Umweltministerium hat deshalb die FVA beauftragt, neue Konzepte zur sogenannten Vergrämung zu entwickeln. Ziel ist es, dass der Wolf dauerhaft ein stärker menschenscheues Verhalten zeigt.

Dafür soll das Monitoring im Revier des Tieres ausgeweitet werden. Zudem sollen Erkenntnisse aus bisherigen Versuchen, den Wolf zu betäuben oder zu vertreiben, genauer ausgewertet werden.

Das Ministerium ruft die Bevölkerung in der Region dazu auf, Begegnungen mit dem Tier nicht zu provozieren und Sichtungen weiterhin an die FVA zu melden.

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