(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband

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Der Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) fordert Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Hintergrund ist ein neues Rechtsgutachten, das solche Regelungen für rechtlich zulässig hält.

Laut Gutachten des Arbeitsrechtlers Christian Picker sind branchenspezifische Ausnahmen verfassungsrechtlich möglich. Präsentiert wurde die Analyse im Rahmen einer Pressekonferenz des Deutscher Bauernverband.

BLHV-Präsident Bernhard Bolkart sieht darin eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen. Besonders in arbeitsintensiven Bereichen wie Obst- und Gemüsebau stünden viele Betriebe unter wirtschaftlichem Druck. Dort machten Lohnkosten oft mehr als 60 Prozent der Produktionskosten aus.

Gerade in Baden-Württemberg mit seinen vielen Sonderkulturen sei die Situation besonders angespannt. Viele Betriebe seien klein strukturiert und stark auf saisonale Arbeitskräfte angewiesen.

Der Verband warnt: Ohne Anpassungen könnten weitere Höfe aufgeben, was langfristig Auswirkungen auf die regionale Lebensmittelversorgung hätte. Deshalb fordert der BLHV neben möglichen Ausnahmen auch weniger Bürokratie und einfachere Regelungen für Saisonarbeit.

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