Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg führt ab Dezember 2024 die Bezahlkarte für Asylbewerber stufenweise ein. Das Projekt soll die Auszahlung von Leistungen effizienter gestalten und Transfers ins Ausland verhindern. Die Karte bietet technische Vorteile wie Begrenzungen für Barabhebungen und eine hohe Sicherheit. Ab Januar 2025 wird die Einführung auf Stadt- und Kreisebene fortgesetzt.