(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Ministerium des Inneren Baden-Württemberg
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Laut Ministerium soll die Reform den Videoschutz im öffentlichen Raum stärken, die Verwaltung beim Einsatz künstlicher Intelligenz rechtlich absichern und die Forschung durch erweiterte Datennutzungsmöglichkeiten unterstützen.
Neu ist unter anderem, dass Videoschutz künftig allgemeiner zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zur Ausübung des Hausrechts zugelassen wird. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf bestimmte Objekte oder Personengruppen. Die maximale Speicherfrist soll auf zwei Monate steigen. Auch KI darf künftig beim Videoschutz eingesetzt werden, etwa zum Schutz von Personen oder kritischer Infrastruktur.
Zudem schafft das Gesetz eine Grundlage, damit Verwaltung und Justiz KI rechtssicher nutzen und trainieren können. Für die gemeinwohlorientierte Forschung werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten erweitert. Auch vollständig automatisiert erlassene Bescheide – einschließlich Verfahren mit KI – sollen künftig möglich sein.
Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf nun in den Landtag einbringen.


