(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Regierungspräsidium Freiburg
Das Regierungspräsidium Freiburg hat eine wichtige rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Mit einer Planergänzungsentscheidung wurde bestätigt, dass die Umweltauswirkungen des Vorhabens dem Bau nicht entgegenstehen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die geplante Brücke liegt zwischen Unadingen, einem Stadtteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen, einem Stadtteil von Bräunlingen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Sollte keine Klage gegen die Entscheidung eingelegt werden, kann das Regierungspräsidium die nächsten Schritte vorbereiten. Dazu gehört zunächst die Wiederaufnahme des bereits 2022 unterbrochenen Vergabeverfahrens für die Bauarbeiten. Ein konkreter Baubeginn ist derzeit noch nicht absehbar.
Das ergänzende Verfahren war notwendig geworden, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Klage des Verkehrsclubs Deutschland die ursprünglich erteilte Genehmigung für Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen beanstandet hatte. Der Gerichtshof forderte zusätzliche umweltrechtliche Prüfungen.
Im nun abgeschlossenen Verfahren wurden unter anderem eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen – etwa zu Bibern und Zauneidechsen – sowie eine Bewertung der Klimaauswirkungen durchgeführt. Die Prüfungen kamen zu dem Ergebnis, dass das Projekt unter Berücksichtigung wirksamer Schutzmaßnahmen zulässig ist.
Die Ortsumfahrung Döggingen wurde bereits 1991 planfestgestellt und 2002 für den Verkehr freigegeben. Die damals genehmigte zweite Brücke über das Gauchachtal war bislang jedoch nicht realisiert worden. Die Planunterlagen sind online beim Regierungspräsidium Freiburg einsehbar. Die förmliche Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Weihnachtsferien Mitte Januar.


