(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach

Das Hauptzollamt Lörrach hat gegen die Inhaberin eines Reinigungsunternehmens im Landkreis Bußgelder in Höhe von 43.000 Euro verhängt. Der Grund: Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen sowie Mindestlohnverstöße.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben, dass die Unternehmerin über einen Zeitraum von fast zwei Jahren die Arbeitszeiten mehrerer Angestellter nicht korrekt erfasst hatte. Zudem hatte sie 24 Beschäftigten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Lohn gezahlt – insgesamt sparte sie so rund 10.000 Euro ein. Ein Mitarbeiter erhielt über sieben Monate hinweg sogar 2.700 Euro zu wenig.

Da die Unternehmerin bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Verstöße belangt wurde, fiel das Bußgeld besonders hoch aus. Die Betroffene äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.

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