(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach

Ein Restaurantinhaber aus Freiburg und ein Bauunternehmer aus der Türkei sind wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und das Aufenthaltsrecht verurteilt worden. Laut Hauptzollamt Lörrach hatte der Freiburger Gastronom seine Mitarbeiter nicht bei der Sozialversicherung gemeldet und zahlte in 26 Fällen keinen Mindestlohn. Die Folge: Eine Geldstrafe von 5.250 Euro sowie Nachzahlungen in Höhe von 8.000 Euro.

Im zweiten Fall beschäftigte ein türkischer Bauunternehmer zehn Arbeiter ohne gültige Aufenthaltstitel auf einer Baustelle im Markgräflerland. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Auch die Gerichtskosten muss er tragen. Beide Urteile sind rechtskräftig. Die Fälle waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

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