(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadtverwaltung Weil am Rhein
Die Stadt Weil am Rhein erinnert Grundstückseigentümer daran, Hecken und Sträucher regelmäßig zu schneiden, um Behinderungen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Besonders Rad- und Fußwege sind oft durch überhängende Äste eingeschränkt.
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind größere Rückschnitte zwischen 1. März und 30. September verboten, um Brutstätten für Vögel zu schützen. Kleinere Pflegearbeiten bleiben erlaubt.
Vorgaben: Über Straßen müssen Äste bis 4,50 Meter Höhe entfernt werden, über Geh- und Radwegen bis 2,50 Meter. Auch Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein. Die Stadt kann säumige Eigentümer kostenpflichtig zum Rückschnitt verpflichten.
Meldungen zu Gefahrenstellen sind über den Schadensmelder der Stadt oder per E-Mail an [email protected] möglich.
Bild: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Schiessl