(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Waldkirch (Beschlussvorlage 2026/082)
Mehr Planungssicherheit für Familien, aber auch höhere Kosten: In Waldkirch soll die Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung neu geregelt werden. Der Gemeinderat entscheidet am Mittwoch, 20. Mai 2026, über eine neue Benutzungssatzung und eine überarbeitete Gebührensatzung.
Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise eingeführt wird. Laut Stadt beginnt er mit den Kindern der ersten Klassen und wird bis 2029 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.
In Waldkirch gibt es bereits Betreuungsangebote an allen Grundschulen. Dazu gehören Kernzeit-, Nachmittags- und Ganztagsbetreuung sowie Ferienangebote. Die Stadt geht davon aus, den Anspruch in den ersten beiden Schuljahren erfüllen zu können. Gleichzeitig erwartet sie aber weiteren Ausbau- und Organisationsbedarf.
Mit der neuen Satzung sollen unter anderem Anmeldung, Aufnahme, Kündigung, Aufsicht und Krankheitsfälle einheitlich geregelt werden. Außerdem sollen die Gebühren steigen. Die letzte Anpassung stammt aus dem Jahr 2020. Seitdem seien Personal- und Essenskosten gestiegen.
Künftig soll die Schulkindbetreuung nicht mehr tageweise, sondern wochenweise gebucht werden. Das Mittagessen an der Grundschule Buchholz und der Grundschule am Kohlenbach soll von 4,50 Euro auf 5,50 Euro steigen. Für die Ferienbetreuung liegt zusätzlich ein Sparvorschlag auf dem Tisch: Dort könnte das Mittagessen künftig entfallen. In der Ferienbetreuung könnten eine ganztägige Betreuung über 5 Tage dann 176,00 Euro kosten.
Durch die neuen Gebühren rechnet die Stadt ab 2027 mit rund 107.000 Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr.





