Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen, in der die Klägerin Einwände gegen das öffentlich-rechtliche Programmangebot geltend machte. Dieses verstoße gegen die Grundsätze der Ausgewogenheit, Vielfältigkeit, Diskriminierungsfreiheit und auch der Sparsamkeit, zitiert das Verwaltungsgericht aus der Klage. Das Gericht betonte, dass die Einhaltung des Programmauftrags Aufgabe der Rundfunkräte sei, nicht der Gerichte. Eine offensichtliche Verfehlung des Programmauftrags konnte das Gericht nicht feststellen. Die Entscheidung ist rechtskräftig und von Bedeutung für ähnliche Klageverfahren.

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