Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage auf Herausgabe anonymisierter Daten zu Covid-19-Todesfällen abgewiesen. Ein Anspruch nach dem Landesinformationsgesetz sei ausgeschlossen, da die Bestimmungen des Bestattungsgesetzes Vorrang hätten. Das Gesundheitsamt verfüge zudem nicht über die geforderten Daten, da diese nur vom Statistischen Landesamt erhoben und veröffentlicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Kläger kann Berufung einlegen.
Bild: Symbolbild Gericht