(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Mit „Fitness, Kurse, Sauna und mehr“ für 22,99 Euro lockte ein Fitnessstudio in Freiburg – doch der Preis galt wöchentlich, nicht monatlich. Die Angabe „wtl.“ versteckte sich im Kleingedruckten. Für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war das zu wenig: Sie klagte gegen das Rückgrat Sport- und Gesundheitscenter und bekam nun Recht. Laut Oberlandesgericht Karlsruhe muss bei Verträgen mit Laufzeit der Gesamtpreis angegeben werden, nicht nur ein Wochenpreis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Fitnessstudio hatte sich zuvor geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl bereits das Landgericht Freiburg mit dem Fall befasst war. Erst das Berufungsverfahren brachte Klarheit: Wer ein Jahr lang zahlt, soll auch erfahren, wie viel das in Summe kostet – ob wöchentlich oder monatlich aufgeschlüsselt, spielt dabei keine Rolle, betont die Verbraucherzentrale. Auf der Website des Studios wurden die Angaben inzwischen angepasst.