(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Täuschend echt und deshalb verboten: Eine Softairwaffe in Sturmgewehr-Optik hat am Grenzübergang Neuenburg am Rhein für einen Polizeieinsatz gesorgt. Bundespolizisten kontrollierten am Donnerstag einen 22-jährigen französischen Staatsangehörigen und entdeckten auf dessen Rücksitz eine Anscheinswaffe. Diese Nachbildungen, die echten Kriegswaffen zum Verwechseln ähnlich sehen, sind in Deutschland streng reguliert.
Die Beamten stellten die Softairwaffe sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Laut Bundespolizei sind Anscheinswaffen im öffentlichen Raum verboten, selbst wenn sie nicht schussfähig sind.
Bild: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein