(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Staufen

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In Staufen verzögert sich der Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters Benjamin Bröcker. Wie die Stadt mitteilt, wurden sowohl gegen die Hauptwahl vom 19. Oktober als auch gegen die Stichwahl vom 2. November Einsprüche beim Landratsamt erhoben.

Während der erste Einspruch bereits abgewiesen wurde, richtet sich die angekündigte Klage nun gegen die Hauptwahl. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Stadt dem Verfahren zugeladen, das sich gegen das Land Baden-Württemberg richtet.

Damit kann die geplante Vereidigung von Dr. Benjamin Bröcker zum Ende der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters am 5. Dezember nicht stattfinden, da die Rechtmäßigkeit der Wahl laut Stadt noch nicht feststeht. Für diesen Fall sieht das Kommunalrecht vor, dass der Gemeinderat mit absoluter Mehrheit eine Person als sogenannten bestellten Bürgermeister einsetzen kann, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Nach Angaben der Stadt will Bröcker sein Amt erst antreten, wenn das gerichtliche Verfahren rechtskräftig beendet ist. Der Gemeinderat muss nun einen reibungslosen Übergang an der Stadtspitze sichern. Über das weitere Vorgehen soll in der öffentlichen Sitzung am 5. Dezember beraten und entschieden werden.

In einem Statement von Bröcker heißt es: „Ich bedauere zutiefst, dass ich dadurch – trotz meiner Bereitschaft, meines klaren Willens und einer demokratischen Wahlentscheidung der Staufenerinnen und Staufener – gehindert bin, meinen Dienst für die Stadt Staufen sofort aufzunehmen. Zugleich respektiere ich als überzeugter Demokrat den rechtsstaatlichen Prozess, der in solchen Fällen vorgesehen ist.“

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