(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Regierungspräsidium Freiburg
Die Social-Media-Beiträge von Oberbürgermeister Martin Horn stellen nach Ansicht des Regierungspräsidiums Freiburg keine unzulässige Wahlwerbung dar. Das teilte die Behörde nach einer Prüfung mit.
Auslöser der Prüfung war eine Presseanfrage. Das Regierungspräsidium verschaffte sich daraufhin einen Gesamteindruck über den städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres.
Besonders im Fokus standen zwei Beiträge zu Terminen mit dem Deutschen Roten Kreuz, die am 28. Januar und 3. Februar 2026 veröffentlicht worden waren. Nach Einschätzung des Regierungspräsidiums handelt es sich dabei um sachliche Informationen über kommunale Aufgaben, etwa im Bereich Daseinsvorsorge sowie Sicherheit und Ordnung.
Grundsätzlich sei es zulässig, dass Städte die offiziellen Social-Media-Kanäle ihrer Oberbürgermeister mit städtischen Mitteln betreiben. Ziel sei es, Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Transparenz in der Verwaltung zu schaffen.
Das Regierungspräsidium weist jedoch darauf hin, dass in der unmittelbaren Vorwahlzeit besondere Zurückhaltung bei Veröffentlichungen erforderlich ist. Diese sogenannte „heiße Phase“ beginnt in der Regel vier bis sechs Wochen vor einer Wahl.
Zum Zeitpunkt der betreffenden Beiträge lag diese Phase laut Regierungspräsidium noch nicht vor. Die Veröffentlichungen erfolgten rund drei Monate vor der Oberbürgermeisterwahl in Freiburg am 26. April 2026. Zudem war die Stelle des Oberbürgermeisters zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben.
Bild: Marcel Hiller, BreisgauLIVE vor Ort





