(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Rheinfelden (Baden)

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Rund um den Jahreswechsel gelten auch in Rheinfelden klare Regeln für das Silvester-Feuerwerk. Besonders im Bereich der alten Rheinbrücke ist das Abbrennen von Böllern und Raketen untersagt.

Nach Angaben des Ordnungsamts ist das Feuerwerksverbot rund um die alte Rheinbrücke notwendig, da dort eine grenzüberschreitende Silvesterfeier stattfindet. Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei, darunter Raketen, Böller oder Knallkörper, nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Der Verkauf dieser Artikel ist ebenfalls nur bis Silvester erlaubt.

Zusätzlich gilt bundesweit ein Verbot für Feuerwerk im Umkreis von etwa 200 Metern um besonders schützenswerte Bereiche. Dazu zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie Reet- und Fachwerkhäuser. Verstöße gegen diese Vorgaben können laut Stadt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Stadt Rheinfelden bittet außerdem um Rücksichtnahme auf lärmempfindliche Menschen und Tiere. Vor allem Haustiere reagieren stark auf laute Knallgeräusche. Deshalb appelliert die Stadtverwaltung, auf das Zünden von Feuerwerk in der Nähe des Tierheims sowie im Bereich des Hagenbacher Hofs in Degerfelden zu verzichten.

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