Quelle: Stadt Freiburg

Mit dem heutigen Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nun einfacher ändern. Eine Erklärung beim Standesamt genügt, um im Geburten- und Eheregister die Angaben anzupassen – eine bürokratische Vereinfachung im Vergleich zum bisherigen Transsexuellengesetz. Um diesen Schritt für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen zu würdigen, hisst die Stadt Freiburg heute die Regenbogenflagge am Rathaus als Zeichen der Vielfalt.

Bereits seit dem 1. August können entsprechende Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden, wobei eine Frist von drei Monaten gilt. Neue Vornamen müssen der gewünschten Geschlechtsangabe entsprechen, und Änderungen sind erst nach einem Jahr erneut möglich.

Bild: Symbolbild Regenbogenflagge

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