(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach

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Ein Bauunternehmer hat Sozialkassen um rund 350.000 Euro geschädigt – jetzt ist das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Freiburg verhängte eine Bewährungsstrafe.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war laut Hauptzollamt Lörrach eine Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Baustelle im Freiburger Süden im Jahr 2016. Dort trafen die Ermittler 21 bulgarische Arbeiter an, die Rohbauarbeiten ausführten.

Im Verlauf der Ermittlungen stießen die Zollbeamten auf ein Konstrukt aus einer sogenannten Scheinpersonengesellschaft. Mehrere Arbeiter waren dort formal als angeblich selbstständige Gesellschafter eingetragen. Bei Befragungen stellte sich laut Zoll jedoch heraus, dass die Männer weder von ihrer Gesellschafterrolle wussten noch die unterschriebenen Verträge verstanden hatten.

Die Arbeiter waren ausschließlich auf dieser Baustelle tätig und in Baucontainern sowie Sammelunterkünften untergebracht. Nach Einschätzung der Ermittler handelte es sich daher tatsächlich um abhängige Beschäftigungsverhältnisse, für die Sozialabgaben hätten gezahlt werden müssen.

Als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft trat ein heute 72-jähriger Bulgare auf. Durch das Konstrukt wurden laut Zoll Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von fast 350.000 Euro nicht abgeführt. Einige Arbeiter gaben zudem an, ihre Löhne nicht erhalten zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg verurteilte das Amtsgericht Freiburg den Mann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist seit Oktober 2025 rechtskräftig.

Bild: Hauptzollamt Lörrach

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