Quelle: Polizeipräsidium Freiburg
Ein 40-jähriger Autofahrer geriet am Sonntagnachmittag auf der A5 bei Bad Bellingen in eine Verkehrskontrolle, nachdem er mit 194 km/h statt der erlaubten 120 km/h unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte die Polizei fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Da er die geforderten 4.500 Euro zur Abwendung einer Haftstrafe von 150 Tagen nicht zahlen konnte, wurde er an seinem runden Geburtstag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.