Quelle: Staatsanwaltschaft Freiburg
Vor dem Amtsgericht Freiburg beginnt der Prozess gegen einen 31-jährigen Polen, der sich gewerbsmäßigen Betrug und versuchten Betrug durch sogenannte Schockanrufe zuschulden kommen ließ. Im Juni 2024 hatte eine Komplizin der Geschädigten aus Freiburg einen tödlichen Unfall vorgetäuscht, sodass der Angeklagte von ihr 17.000 Euro erhielt. Ein weiterer Betrugsversuch im Juli in Todtnau scheiterte, als die 88-jährige Geschädigte misstrauisch wurde und die Polizei verständigte, die den Angeklagten festnahm.