(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg
Zum Jahreswechsel weist die Stadt Freiburg erneut auf klare Regeln für privates Feuerwerk hin. Raketen und Knaller dürfen ausschließlich am 31. Dezember (Silvester) und am 1. Januar (Neujahr) gezündet werden, teilt die Stadtverwaltung mit. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen von Pyrotechnik grundsätzlich verboten.
Besonders sensible Bereiche sind vollständig von Feuerwerk ausgenommen. Dazu zählen laut Stadt unter anderem die unmittelbare Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdete Gebäude. Auch auf dem gesamten Münsterplatz ist das Zünden von Raketen und Knallern nicht erlaubt. Diese Vorgaben gelten bundesweit.
Für den Umgang mit Feuerwerkskörpern gelten zudem Altersgrenzen. Pyrotechnik der Kategorie F2 darf nur von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Kinder und Jugendliche dürfen diese Feuerwerkskörper auch nicht unter Aufsicht nutzen. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen ist ab zwölf Jahren erlaubt.
Die Stadt verweist darauf, dass es jedes Jahr zu Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik kommt. Auch Brände, Ruhestörungen sowie Belastungen für Haus- und Wildtiere seien immer wieder die Folge. Hinzu komme eine erhebliche Verschmutzung des öffentlichen Raums durch Feuerwerksreste.
Nach Angaben der Stadt appelliert Bürgermeister Stefan Breiter an die Bevölkerung, verantwortungsvoll zu feiern, Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen und Einsatzkräfte nicht zu behindern. Zudem werde darum gebeten, Glas und Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.


