(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Erzdiözese Freiburg, Tagesschau
Nach dem Urteil gegen den Priester Pater M. äußert sich die Erzdiözese Freiburg und spricht von Verantwortung und Aufarbeitung. Am Mittwoch, 1. April 2026, hat das Landgericht München den Priester aus dem Raum Freiburg laut übereinstimmenden Medienberichten zu einer Haftstrafe zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er soll Jugendliche nach dem Oktoberfest in sein Hotelzimmer gelockt und dort sexuell missbraucht haben.
Die Erzdiözese betont laut Mitteilung, dass der Fall ein wichtiger Schritt in der juristischen Aufarbeitung sei. Im Mittelpunkt stehe der betroffene Mensch, der den Mut gehabt habe, die Taten öffentlich zu machen und Anzeige zu erstatten.
Die Taten sollen sich während der Tätigkeit des Priesters in der Seelsorgeeinheit Todtmoos ereignet haben. Nach eigenen Angaben sieht die Erzdiözese eine Mitverantwortung, da die Vorfälle über längere Zeit unentdeckt geblieben seien. Man müsse sich kritisch mit möglichen Versäumnissen auseinandersetzen.
Zugleich unterstreicht die Erzdiözese die Bedeutung von Prävention und Intervention. Der Fall zeige, wie wichtig funktionierende Schutzmechanismen und eine aktive Aufarbeitung seien.
Betroffene werden erneut dazu aufgerufen, sich an unabhängige Ansprechstellen zu wenden. Die Erzdiözese erklärt, dass Hinweise geprüft und sowohl staatliche als auch kirchliche Verfahren eingeleitet werden.





