(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Die Stadt Neuenburg am Rhein darf ab dem 1. Dezember 2025 offiziell die Zusatzbezeichnung „Zähringerstadt“ führen. Das hat das Innenministerium Baden-Württemberg genehmigt. Laut Innenminister Thomas Strobl soll die Bezeichnung die historische Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort stärken.
Neuenburg wurde um das Jahr 1175 von Herzog Berthold IV. von Zähringen gegründet. In diesem Jahr feiert die Stadt ihr 850-jähriges Bestehen – ein Jubiläum, das laut Ministerium die historische Bedeutung Neuenburgs eindrucksvoll unterstreicht. Auch Bürgermeister Jens Fondy-Langela betonte laut Mitteilung, dass die neue Bezeichnung eine Anerkennung des kulturellen Erbes und der lebendigen Stadtgemeinschaft sei.
Neuenburg am Rhein reiht sich damit in rund 130 Gemeinden und Ortsteile in Baden-Württemberg ein, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung tragen. Diese können auf geschichtlicher Vergangenheit, Eigenart oder heutiger Bedeutung beruhen. Die Entscheidung erfolgt nach einem Gemeinderatsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit und der Genehmigung durch das Innenministerium. Künftig darf der Titel auch an den Ortsschildern zu sehen sein.
Bild: Rauenstein, Neuenburg am Rhein, Rathausplatz, CC BY-SA 3.0


