(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg
Für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März, endet am Freitag, 6. März, um 15 Uhr die Frist zur Beantragung der Briefwahl. Darauf weist die Stadt Freiburg im Breisgau hin.
Im Briefwahlbüro können Unterlagen beantragt und die Stimme direkt vor Ort abgegeben werden. Mitzubringen ist idealerweise die Wahlbenachrichtigung, alternativ ein gültiger Ausweis. Wer für eine andere Person Briefwahl beantragen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Wer die beantragten Unterlagen noch nicht erhalten oder verloren hat, sollte sich umgehend bei der Briefwahlstelle melden. Ein Ersatzwahlschein kann noch am Samstag, 7. März, von 8 bis 12 Uhr beantragt werden. Am Wahlsonntag selbst ist das nicht mehr möglich.
Bei plötzlicher Erkrankung kann bis 15 Uhr am Wahlsonntag ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden – hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Neu bei dieser Wahl: Der Stimmzettel hat erstmals zwei Spalten. Links wird die Erststimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis vergeben, rechts die Zweitstimme für eine der zugelassenen Parteien. Musterstimmzettel sind online abrufbar.





