(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach

Das Landratsamt Lörrach hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von der bodennahen Gülle-Ausbringung erlaubt. Normalerweise schreibt die Düngeverordnung emissionsarme Ausbringungstechniken vor, doch für kleine Betriebe, Streuobstwiesen, kleine Parzellen oder stark geneigte Flächen gelten nun Erleichterungen.

Auch die Ausbringung von Jauche und verdünnter Rindergülle mit niedrigem Trockenmassegehalt wird in bestimmten Fällen gestattet, da diese weniger Ammoniak freisetzen. Die Maßnahme soll Landwirten praxisnahe Lösungen bieten, während Umwelt- und Gewässerschutz weiterhin gewährleistet bleiben.

Die Verfügung tritt am 6. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2027. Sie ist online beim Landratsamt Lörrach einsehbar.

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