(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Sitzungsvorlage DRS 15/2026), Regierungspräsidium Freiburg

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Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald musste seinen Haushalt für das Jahr 2026 anpassen. Hintergrund sind Vorgaben des Regierungspräsidiums Freiburg, das Teile der ursprünglich beschlossenen Haushaltssatzung nicht genehmigt hat.

Am Dienstag, 10. März 2026, soll der Kreistag über eine geänderte Haushaltssatzung beraten und den sogenannten Beitrittsbeschluss zum Genehmigungserlass fassen.

Konkret geht es um zwei Änderungen. Zum einen muss der Höchstbetrag der Kassenkredite reduziert werden. Dieser wird laut Vorlage von ursprünglich 120 Millionen Euro auf rund 104,98 Millionen Euro gesenkt, da nur dieser Betrag genehmigungsfrei ist.

Zum anderen wurden die Verpflichtungsermächtigungen deutlich gekürzt. Statt der ursprünglich geplanten 18,27 Millionen Euro genehmigt das Regierungspräsidium nur einen Teilbetrag von 3,4 Millionen Euro. Dieser ist für den Neubau des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums West vorgesehen.

Der Haushaltsplan des Landkreises weist für 2026 ein negatives ordentliches Ergebnis von rund 12,8 Millionen Euro aus. Laut Regierungspräsidium kann der Haushaltsausgleich dennoch erreicht werden, weil Überschüsse aus früheren Jahren genutzt werden.

Gleichzeitig fordert die Aufsichtsbehörde den Landkreis auf, seine Haushaltskonsolidierung deutlich zu verstärken. Hintergrund sind unter anderem steigende Schulden, fehlende Liquidität und ein wachsender Investitionsbedarf etwa bei Schulgebäuden und Kreisstraßen.

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